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   BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91   

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BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91 (https://dejure.org/1992,8513)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1992 - 3 AZR 358/91 (https://dejure.org/1992,8513)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 3 AZR 358/91 (https://dejure.org/1992,8513)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - zur Veröffentlichtung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, daß es für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht darauf ankommt, wann der Betriebserwerber die Leitungsmacht ausüben will; maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Betriebserwerber rechtlich nicht mehr gehindert ist, die Leitungsmacht anstelle des Betriebsveräußerers auszuüben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 c der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 -, zu III 3 c der Gründe und vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - zu 2 der Gründe, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, daß es für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht darauf ankommt, wann der Betriebserwerber die Leitungsmacht ausüben will; maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Betriebserwerber rechtlich nicht mehr gehindert ist, die Leitungsmacht anstelle des Betriebsveräußerers auszuüben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 c der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 -, zu III 3 c der Gründe und vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - zu 2 der Gründe, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87

    Betriebsteil - Betriebsübergabe - Konkurs - Versorgungszusage - Direktversorgung

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - zur Veröffentlichtung in der Fachpresse vorgesehen).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 c der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 -, zu III 3 c der Gründe und vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - zu 2 der Gründe, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der vom Senat im Urteil vom 4. Juli 1989 (BAGE 62, 224, 228 f. = AP, aaO, zu II 2 b der Gründe) aufgestellte Rechtssatz, der Erwerber könne sich entschließen, einen Betrieb erst nach Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zu erwerben, steht dem nicht entgegen.

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Das bedeutet für die betriebliche Altersversorgung, daß der Erwerber zwar in die Versorgungsanwartschaften der begünstigten Arbeitnehmer eintritt, daß er aber im Versorgungsfall nur die bei ihm erdiente Versorgungsleistung schuldet; für die beim Veräußerer bis zum Insolvenzfall erdienten unverfallbaren Anwartschaften haftet der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung (ständige Rechtsprechung des Senats seit Urteil vom 17. Januar 1980, BAGE 32, 326 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB; zuletzt für das gerichtliche Vergleichsverfahren Urteil vom 4. Juli 1989, BAGE 62, 224 = AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 28. April 1987 (BAGE 55, 228 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung) die Auffassung vertreten, für die Frage, ob eine Veräußerung im Konkurs stattfinde, sei eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten (zu III der Gründe); der vorläufige Konkursverwalter müsse vielfach schon vor Konkurseröffnung Eilmaßnahmen treffen, die dazu dienten, spätere Verwertungshandlungen vorzubereiten.
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - zur Veröffentlichtung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, daß es für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs nicht darauf ankommt, wann der Betriebserwerber die Leitungsmacht ausüben will; maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Betriebserwerber rechtlich nicht mehr gehindert ist, die Leitungsmacht anstelle des Betriebsveräußerers auszuüben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91
    Das gilt auch in den Fällen der Übernahme eines schon konkursreifen Betriebs (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB) und der Ablehnung der Konkurseröffnung mangels einer ausreichenden Masse (BAGE 47, 206 = AP Nr. 38 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, daß es für den Zeitpunkt des Betriebsübergangs darauf ankommt, wann der Betriebserwerber rechtlich nicht mehr gehindert war, die betriebliche Leitungs- und Organisationsgewalt an Stelle des Betriebsveräußerers auszuüben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 16. Juni 1992 - 3 AZR 358/91 -, n.v., und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69 zu § 613 a BGB; Urteil des Senats vom 12. November 1991 - 3 AZR 559/90 - ZIP 1992, 1013).
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 966/94

    Anspruch auf betriebliche Alterversorgung bei Umwandlung der Arbeitgeberin in

    Der Senat hat aber bereits in seinem Urteil vom 16. Juni 1992 (-3 AZR 358/91 -, n.v.) darauf hingewiesen, daß es praktische Gründe für die Abgrenzung der Abrechnung geben kann, wenn in einem Kaufvertrag ein zurückliegendes Datum als Übergabezeitpunkt festgelegt wird.
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